Bürgerinfo

10.12.2012

Grillen bis der Nachbar kocht

Jedes Jahr, wenn die Temperaturen steigen, die Sonne länger am Himmel steht und wir mehr Zeit in unseren Gärten oder auf unseren Balkonen verbringen, ist auch die Zeit in der das Grillen Hochkonjunktur hat. So wird der Grill etwa zu einem gemütlichen Abend mit Freunden heraus geholt oder auch um den Tag im Garten gemütlich ausklingen zu lassen.
Jedoch verletzen sich jedes Jahr viele Menschen durch leichtsinniges Hantieren beim Grillen.

Hier einige Brandschutztipps:

  • Grill immer auf festen Untergrund stellen
  • Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen
  • Das Anzünden der Holzkohle erfordert Zeit und Geduld
  • Brennbare Flüssigkeiten nie in glühende oder brennende Grillkohle schütten
  • Abtropfendes Fett kann sich entzünden
  • Entsorgen Sie Grillkohle und Asche erst, wenn diese völlig erkaltet ist

Besonders vorsichtig gilt es zu sein wenn Kinder beim Grillen dabei sind!

Doch muss grillen nicht immer nur etwas für diejenigen von uns sein, die gern ein Steak oder Würstchen essen. Die Speisezubereitung unter freiem Himmel beschäftigt vielfach auch die Gerichte. Denn: Was dem einen schmeckt, stinkt dem anderen. Grillen ja, aber nicht direkt vor Nachbars Schlafzimmer, entschied beispielsweise das Bayrische OLG  (Az: 2Z BR 16/02)

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